Beratung

Viele Akteure können etwas dafür tun, dass mehr Menschen auf das Rad steigen. An erster Stelle stehen natürlich die sogenannten Baulastträger, die für die Straßen und Wegeinfrastruktur zuständig sind: Der Bund für Bundesstraßen, das Land für Landesstraßen, der Kreis für Kreisstraßen und die Städte und Gemeinde für die kommunalen Straßen und Wege. Die Radkoordinierung für den Kreis Steinburg bietet vor allem für die Gemeinden Beratung zur Radverkehrsförderung an

Für Arbeitgeber und Schulen baut die Radkoordinierungsstelle schrittweise ein Beratungsangebot auf. Denn auch sie können etwas dafür tun, dass Mitarbeitende, Schüler:innen und die Lehrkräfte mit dem Fahrrad kommen.

Beratung für Gemeinden

Das Fahrrad ist das günstigste und schnellste Verkehrsmittel für kurze Wege. Es ist leise, sauber, braucht wenig Platz und verbrennt nur Kalorien. Menschen auf dem Fahrrad beleben das Straßenbild, sind ansprechbar und machen unsere Dörfer und Städte dadurch noch lebenswerter. Deswegen sollte sich jede Gemeinde zum Ziel setzen, das Radfahren zu fördern.

Viele Einwohner:innen fahren schon gerne Fahrrad und wünschen sich nur an einigen Stellen Verbesserungen der Infrastruktur. Ein deutlich größerer Anteil der Bevölkerung würde wohl gerne Fahrrad fahren, fühlt sich auf der Straße zwischen den Autos aber nicht sicher genug. Daher sollte der Fokus der Gemeinden auf der Schaffung attraktiver Radwege und sicherer Straßen zum Radfahren liegen.

Das Land Schleswig-Holstein und der Bund verfolgen bereits das Ziel, mehr Menschen auf das Fahrrad zu bringen. Sie bieten den Gemeinden inzwischen interessante Förderprogramme an, da die meisten Maßnahmen für den Radverkehr auf der kommunalen Ebene umzusetzen sind.

Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Sonderprogramm des Bundes „Stadt und Land“ in Schleswig-Holstein

  • Förderquote: bis zu 75%; für finanzschwache Kommunen 90%
  • Gültig bis 31.12.2028
  • Förderfähig sind Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur, die sich in der Baulast des Landes, von Gemeinden, Kreisen oder kreisfreien Städten befinden:
    • Neu-, Um- und Ausbau (einschließlich Planungsleistungen und Grunderwerb) von Radwegen, Fahrradstraßen und Fahrradzonen,
    • Radwegebrücken oder –unterführungen
    • Knotenpunkten, Bau von Schutzinseln und/oder deutlich vorgezogenen Haltelinien.
    • Beleuchtungsanlagen und wegweisende Beschilderung
    • Neu-, Um- und Ausbau der Anlagen des ruhenden Verkehrs wie beispielsweise Anlehnbügel, Doppelstockparksysteme oder Fahrradboxen, Fahrradparkhäusern an wichtigen Quellen/Zielen des Radverkehrs.
    • Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr, die Koordinierung aufeinanderfolgender Lichtsignalanlagen, getrennte Ampelphasen (Grünphasen) für die unterschiedlichen Verkehrsströme zur Verbesserung der Sicherheit des Radverkehrs oder des Verkehrsflusses für den Radverkehr.
    • Erstellung von erforderlichen Radverkehrskonzepten durch Dritte (außerhalb der öffentlichen Verwaltung) unter Berücksichtigung der Verknüpfung mit anderen Mobilitätsformen, insbesondere dem Fußverkehr. Die Ausgaben hierfür sind auch rückwirkend bis max. 01.01.2021 als vorweggenommene Planungskosten zusammen mit der Umsetzung der ersten daraus folgenden investiven Maßnahme förderfähig.
    • Sanierung und Ertüchtigung von Radwegen bzw. Radinfrastrukturen.
    • Beseitigung von Unfallschwerpunkten.
    • Fahrradparken und Pedelecparken mit Lademöglichkeit an den Schnittstellen zum ÖPV mit Bus und Bahn.

Sonderprogramm „Stadt und Land“

Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus zur Förderung investiver und nicht-investiver Maßnahmen im Rad- und Radtourismusverkehr in Schleswig-Holstein

  • Förderquote: bis zu 75 %; in begründeten Einzelfällen bis zu 90 %; Bagatellgrenze 7.500 € Zuschuss
  • Gültig bis 31.12.2026
  • Förderfähige Maßnahmen: Investive u. nicht-investive (z. B. Konzepte, Studien) Vorhaben zur Umsetzung der Radstrategie 2030; einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen
    • Radschnellverbindungen
    • Optimierung und Ausbau der Radwegweisung für den Alltags- und Freizeitradverkehr
    • Einrichtung von Dauerzählstellen
    • Kofinanzierung herausragender investiver Maßnahmen, die im Rahmen von Bundes- oder EU-Programmen gefördert werden, um den kommunalen Eigenanteil zu reduzieren
  • Nicht-investive Vorhaben wie insbesondere:
    • Konzepte, Machbarkeitsstudien und Potenzialanalysen zur Verbesserung des Radverkehrs,
    • Akteurs- oder baulastträgerübergreifende Maßnahmen zur nachhaltigen Qualitäts- und Angebotsentwicklung im Radverkehr,
    • Kommunale und Interkommunale Planungen für den Radverkehr im Zusammenhang mit daraus folgenden investiven Maßnahmen,
    • Evaluierungen für den Radverkehr,
    • Rad-Kampagnen und -Aktionen mit landesweiter Ausstrahlung,
    • Präventive Schulungs- und Aufklärungsmaßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrssicherheit und
    • Modellvorhaben im Radverkehr.

Förderrichtlinie „Ab aufs Rad“

Die Kommunale Arbeitsgemeinschaft zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs in Schleswig-Holstein „RAD.SH“ bietet eine kostenlose Beratung zu Fördermitteln für den Radverkehr – auch für Gemeinden, die nicht Mitglied sind. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Internetpräsenz von RAD.SH.

Der Kreis Steinburg ist Mitglied bei RAD.SH. Gemeinden, die nicht selbst Mitglied bei RAD.SH sind, können dadurch trotzdem von den Leistungen profitieren.

Zu Förderprogrammes des Bundes für den Radverkehr können Sie sich im Mobilitätsportal des Bundes informieren.

Weiterführende Themen

Mit dem Rad zur Bahn

Pünktlich am Bahnhof und schnell zum Ziel.

Mit dem Rad zur Schule

Länger schlafen, unterwegs Freund:innen treffen.

Mit dem Rad in der Freizeit

Warum in die Ferne schweifen? Das Gute liegt so nah!

IQSH (Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein) zur Mobilität:

„Die Möglichkeit, schnell mit dem Auto von einem Ort zum anderen zu kommen, erleichtert nicht nur den Alltag, sondern lässt uns auch gleichzeitig an noch mehr Aktivitäten teilnehmen. Außer Acht fällt hier das Erlebnis, einen Weg zu gehen: Kinder nehmen Wege, die sie selbst aktiv zurücklegen, intensiver wahr. Der Weg bietet ihnen Zeit und Raum für persönliche Erlebnisse. Die regelmäßige Bewegung im Freien stärkt die Abwehrkräfte, beugt Haltungsschäden und Übergewicht vor und macht im wahrsten Sinne des Wortes „frisch und munter“. Im Klassenzimmer können sich die Kinder durch die vorherige Bewegung an der frischen Luft besser konzentrieren und sind ruhiger. Ebenso wird die Entwicklung der Motorik gefördert.


Kinder, die die Möglichkeit bekommen, Wege zunehmend selbst zu bewältigen, bewegen sich früher sicher im Straßenverkehr und gewinnen mehr Selbstvertrauen. Beschreiten Kinder gemeinsam ihren Schulweg, so können sie soziale Kontakte knüpfen und pflegen.
Der morgendliche Autokorso vor der Schule, geprägt von Zeitdruck und Hektik, stellt für die Kinder ein hohes Gefahrenpotenzial dar. Immer wieder sind es Eltern, die mit ihrem Auto die Kinder vor der Schule in Gefahrensituationen bringen.“

Mit dem Rad sicher unterwegs

Fahren Sie bei Dunkelheit nur mit funktionierender Beleuchtung: Einem Frontscheinwerfer und einem Rücklicht. Zu einem verkehrssicheren Fahrrad gehören außerdem Reflektoren vorne und hinten, in Speichen oder Reifen und an den Pedalen.

Helle Kleidung mit Reflektoren hilft zusätzlich und ist vor allem bei Regen zu empfehlen.

Am Straßenrand sind Sie für Autofahrende schlecht zu sehen vor einem unruhigen Hintergrund aus parkenden Autos, Straßenbäumen etc. Der Fahrbahnrand ist häufig uneben durch Schlaglöcher oder Kanaldeckel und eher schmutzig, nass und rutschig. Halten Sie deswegen ausreichend Abstand vom rechten Fahrbahnrand. Orientieren Sie sich an der rechten Spur von Pkws. Geben Sie nachfolgenden Kraftfahrzeugführer:innen nie das Gefühl, dass sie trotz Gegenverkehrs ungebremst auf der gleichen Spur überholen können. Kraftfahrzeuge müssen von Radfahrenden mindestens 1,5 m Abstand halten.

Von parkenden Fahrzeugen müssen Sie selbst mindestens 1 m Abstand halten. Geringere Abstände sind nur mit niedriger Geschwindigkeit und sehr großer Vorsicht möglich.

Nehmen Sie Rücksicht und achten Sie besonders auf Fußgänger:innen. Nehmen Sie Blickkontakt mit anderen auf, um sicher zu gehen.

Auf Gehwegen dürfen Sie nur fahren, wenn Sie jünger als 10 Jahre sind oder es ausdrücklich durch ein Zusatzschild (Rad frei) in Ihrer Fahrtrichtung erlaubt ist. Dann müssen Sie trotzdem auf Fußgänger:innen Rücksicht nehmen und langsam fahren.

Beschilderte Radwege müssen laut Straßenverkehrsordnung von Radfahrenden benutzt werden. Fahren Sie auf separaten Radwegen besonders aufmerksam an Einmündungen. Sie bewegen sich außerhalb des unmittelbaren Sichtfelds von Autofahrenden und oft im toten Winkel von Lkws und Transportern. Innerorts sind Radfahrende auf der Fahrbahn oder Radfahrstreifen sicherer als sie sich fühlen, auf separaten Radwegen ist es umgekehrt.

Radwege dürfen nur in der beschilderten Fahrtrichtung – im Regelfall rechtsseitig – befahren werden. Als Geisterfahrer:in gefährden Sie sich und andere.

Rechnen Sie auf Radwegen mit allen unmöglichen Hindernissen: Parkende Autos, Poller, Drängelgitter, Bauzäune, Mülltonnen, Masten, Bordsteine, Schlaglöcher, Wildwuchs, Schnee und Eis. Helfen Sie bei der Beseitigung und melden Sie die Hindernisse den zuständigen Stellen.

Melden Sie einen Fahrradunfall der Polizei, auch nachträglich oder wenn es keine weiteren Beteiligten oder Zeugen gab. Nur so können Gefahrenstellen erkannt und beseitigt werden.

Keine Angst beim Radfahren! Halten Sie sich an die Regeln und Sie werden noch mehr Spaß beim Radfahren haben.

Melden Sie Mängel an Radverkehrsanlagen am besten schriftlich der Radkoordinierung für den Kreis.

Eine Broschüre des IQSH (Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein) zur Mobilität beschreibt es sehr gut:

„Die Möglichkeit, schnell mit dem Auto von einem Ort zum anderen zu kommen, erleichtert nicht nur den Alltag, sondern lässt uns auch gleichzeitig an noch mehr Aktivitäten teilnehmen. Außer Acht fällt hier das Erlebnis, einen Weg zu gehen: Kinder nehmen Wege, die sie selbst aktiv zu-rücklegen, intensiver wahr. Der Weg bietet ihnen Zeit und Raum für persönliche Erlebnisse.

Die regelmäßige Bewegung im Freien stärkt die Abwehrkräfte, beugt Haltungsschäden und Über-gewicht vor und macht im wahrsten Sinne des Wortes „frisch und munter“. Im Klassenzimmer können sich die Kinder durch die vorherige Bewegung an der frischen Luft besser konzentrieren und sind ruhiger.

Ebenso wird die Entwicklung der Motorik gefördert.
Kinder, die die Möglichkeit bekommen, Wege zunehmend selbst zu bewältigen, bewegen sich früher sicher im Straßenverkehr und gewinnen mehr Selbstvertrauen. Beschreiten Kinder ge-meinsam ihren Schulweg, so können sie soziale Kontakte knüpfen und pflegen.
Der morgendliche Autokorso vor der Schule, geprägt von Zeitdruck und Hektik, stellt für die Kinder ein hohes Gefahrenpotenzial dar.

Immer wieder sind es Eltern, die mit ihrem Auto die Kinder vor der Schule in Gefahrensituationen bringen.“